Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltung
Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in dem Tattoostudio „Tattoostube Vaura“, Venner Straße 2, 49565 Bramsche, anzufertigenden Tätowierungen und der Person (im Folgenden tätowierende Person genannt) unabhängig von der jeweils ausführenden Person.
Weitere Voraussetzung für eine vertragliche Vereinbarung zwischen Vanessa Kortekamp und einer Privatperson ist die Volljährigkeit (18 Jahre).
Kinder und Jugendliche, Fingerinnenseiten, Fusssohlen und Augäpfel werden nicht tätowiert.
- Bedingungen für den Beginn einer Tätowier-Sitzung, Anzahlungspflicht
Die zu tätowierende Person leistet bei Vertragsschluss (spätestens 2 Tage später) eine Anzahlung für eine Tätowierung in einer Mindesthöhe von 100,00 €. Die Anzahlung kann auch je nach möglichem Arbeitsaufwand höher sein und dient sowohl zur Fixierung des vereinbarten Tattoo Termins als auch zur Abgeltung des Aufwandes der jeweiligen Terminvorbereitung. Sie ist nur zurückzuzahlen, wenn entweder
· eine Terminabsage durch den Kunden spätestens 7 Werktage vor der
Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt, oder
· eine spätere Absage des ersten der vereinbarten Termine aufgrund von Umständen
erfolgt, die die zu tätowierende Person nachweislich nicht zu vertreten hat, oder
· Tattoostube Vaura den Termin aufgrund von Gründen absagt, die sie zu vertreten hat
Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen sobald mit der Tätowierung begonnen oder ein zeichnerischer Entwurf der Tätowierung erstellt wurde. Sie erfolgt – außer in Fällen, in welchen dies der zu tätowierenden Person unzumutbar ist – ausschließlich in Form einer übertragbaren Gutscheins.
Soweit die Terminabsage nach der Fertigung eines Entwurfs erfolgt, hat die zu tätowierende Person keinen Anspruch auf eine Überlassung der Entwurfszeichnung. Dies dient der Sicherung der Urheberrechte von Tattoostube Vaura. Bei nicht entschuldigtem Nichterscheinen zum Termin besteht kein Anspruch auf Vereinbarung eines Ersatztermins, die Anzahlung verfällt.
Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Anzahlung mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet.
Nach Absprache mit Tattoostube Vaura und des Erhalts einer Anzahlung in der Mindesthöhe von 100,00 €, erfolgt eine verbindliche Terminvereinbarung über eine oder mehrere Sitzungen, abhängig von dem zu stechenden Motiv.
Im Falle einer Terminabsage durch die zu tätowierende Person aufgrund von Umständen, die sie nicht zu vertreten hat, hat diese Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat die zu tätowierende Person keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung. Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen die die zu tätowierende Person zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen von Tattoostube Vaura. Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.
In Fällen einer Terminabsage durch Tattoostube Vaura wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.
Sollte ein Tagestermin (4 Stunden oder mehr) gebucht worden sein und die zu tätowierende Person bricht diesen vor der Hälfte der Sitzungsdauer ab (Schmerz, Kreislauf o.ä.), behält sich Tattoostube Vaura vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von 100,00,€ zu verrechnen.
Eine Terminvereinbarung ist nur bindend, wenn sie durch uns in Textform – sei es durch eine Terminkarte, per E-Mail oder durch sonst ein elektronisches Medium - bestätigt wird
Der Stechtermin kann bis zu 7 Tage vorher zwei Mal verschoben werden.
Tattoostube Vaura behält sich vor die Durchführung eines bereits vereinbarten Tattoo Termins abzulehnen, wenn sich die zu tätowierende Person in einem Zustand befindet, in dem die Durchführung einer Tätowierung nicht möglich ist.
Dazu zählen unter anderem:
- Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Betäubungsmitteln
- die im Vorfeld nicht vereinbarte Applikation von Lokalanästhetika
- die Einnahme gerinnungshemmender oder blutdrucksteigernder Mittel, welche das Tätowieren erschweren oder beeinflussen könnten
- mögliche Allergien, eingenommene Medikamente oder Erkrankungen und Verletzungen der Haut (z.B. Kratzer, blaue Flecken, Verbrennungen, Narben, Wunden, Ausschlag, etc….), die das Tätowieren erschweren oder beeinflussen könnten
- bestehende Schwangerschaft oder Stillzeit
- ein für den Tätowierenden unzumutbarer, hygienischer Zustand der zu tätowierenden Person
- wenn die zu tätowierende Person sich auf sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.
Die zu tätowierende Person hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt sie dieses oder ist sie rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten der zu tätowierenden Person vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch die zu tätowierende Person aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.
Des Weiteren behält sich Tattoostube Vaura vor, die Durchführung einer Tätowierung ohne Nennung von Gründen abzulehnen.
- Kosten, Bezahlung/Zahlungsmethoden, Leistungen, Preisanpassungen
Preise und Honorar, die für die Erstellung einer Tätowierung anfallen, beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19%. Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Abschluss der entrichteten Arbeit und nach Absprache mit Tattoostube Vaura in bar oder Kartenzahlung.
Ein Festpreis besteht nur nach Vereinbarung mit Vanessa Kortekamo, ansonsten richtet
sich der Preis nach dem tatsächlichen Aufwand und der Anzahl der erforderlichen Sitzungen für das entstehende Tattoo. Tattoostube Vaura informiert im Vorfeld nach bestem Wissen und Gewissen über die, aller Voraussicht nach zu erwartenden Kosten. Der Sitzung- bzw. Stundenpreis beinhaltet individuelle Vorbereitungen durch Vanessa Kortekamp (z.B. persönliche Beratung, Anfertigung von Entwurfszeichnungen, Anpassung/Übertragung des Motivs auf den Körper, Vorbereitung der zu tätowierenden Körperstelle).
Tattoostube Vaura sieht sich im Einzelfall dazu berechtigt, von den bei Terminvereinbarung in Aussicht gestellten Kosten abzuweichen. Dies gilt insbesondere bei Abänderungen des Motivs, Übersteigen des geplanten Zeitrahmens, Beschaffenheit der zu tätowierenden Körperstelle und Schmerztoleranz der zu tätowierenden Person.
- Tattoovorlagen und Wannados
Grundsätzlich ist das Mitbringen einer Motivvorlage möglich. Das zu tätowierende Design kann von der Vorlage in gewissem Maße abweichen (u.a. bedingt durch Hautbeschaffenheit oder Zucken der zu tätowierenden Person während des Tätowier Vorganges).
Selbstangefertigte Tätowiervorlagen sind Eigentum von Tattoostube Vaura und dürfen nur nach Absprache weiter verwendet oder veröffentlicht und mitgenommen werden.
- Nachstechtermine
Kostenlose Nachstechtermine müssen innerhalb von 3 Monaten nach Stechtermin wahrgenommen werden, andernfalls sind die anfallenden Kosten auf den Arbeitsaufwand in vollem Maße bei Tattoostube Vaura zu entrichten. Bei falscher, mangelnder oder fehlender Nachversorgung des Tattoos gilt dieses Angebot nicht.
- Pflege/Nachbehandlung
Tattoostube Vaura sieht sich dazu verpflichtet, die zu tätowierende Person im Vorfeld nach bestem Wissen und Gewissen (mündlich, sowie schriftlich) über die Nachbehandlung der Tätowierung und möglich auftretende Komplikationen (z.B. Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung etc.) zu informieren. Die Durchführung der Nachsorge obliegt ausschließlich der tätowierten Person. Vanessa Kortekamp übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, hervorgerufen durch die Verwendung von ungeeigneten Pflegeprodukten oder falscher bzw. unzureichender Nachsorge.
- Gutscheine
Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum und sind übertragbar. Stilrichtungen, die nicht in der Leistung erhalten sind und nicht tätowiert werden, sind: Maori, Aquarell, Comic, Trash Polka, Realismus.
- Datenschutz/Nutzungsrechte
Für die Durchführung einer Tätowierung werden verschiedene Daten verarbeitet und gespeichert. (Personen-, Kontakt-, Gesundheitsdaten) Alle Daten werden vertraulich gemäß der geltenden DGSVO behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nur zum Zwecke der Durchführung der Tätowierung verwendet. Der Kunde/die Kundin willigt bei Vertragsabschluss mit Tattoostube Vaura gesondert in die Verarbeitung seiner Daten ein.
- Haftung
(1)Tattoostube Vaura haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von Tattoostube Vaura ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. (1) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haftet Tattoostube Vaura nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) oder soweit Tattoostube Vaura den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder S. 3 dieses Abs. (1) aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der zu tätowierenden Person ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(4) Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache - wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Die zu tätowierende Person wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.
(5) Die zu tätowierende Person entlässt mich aus den Gewährleistungsansprüchen durch § 397 BGB für den Fall, dass das Tattoo nicht den subjektiven Ansprüchen der der zu tätowierenden Person entspricht.
(6) Soweit es auf zu tätowierenden Hautarealen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder anderweitig vernarbter Haut wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien mit der unwirksamen Vereinbarung bezweckt haben.
Copyright Tattoostube Vaura August 2025
Impressum
Verantwortlich:
Vanessa Kortekamp
Kontakt:
Tattostube Vaura, Einzelunternehmen
Inhaberin: Vanessa Kortekamp
Venner Sraße 2, 49565 Bramsche
E-Mail: info@tattoostubevaura.de
Umsatzsteuer-ID: DE366467159